Stand: 13. Februar 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Crystal Archie (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Belegmanagement und Vorkontierung.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der vorbereitenden Belegarbeit gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG (Steuerberatungsgesetz). Dies umfasst insbesondere:
Der Auftragnehmer ist nicht als Steuerberater zugelassen und erstellt keine Buchführung im steuerrechtlichen Sinne. Die endgültige Buchung und steuerliche Bewertung erfolgt ausschließlich durch die Steuerkanzlei des Kunden.
Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar.
Vor Vertragsschluss führt der Auftragnehmer ein Erstgespräch mit dem Kunden, um die Anforderungen zu klären und die Zusammenarbeit mit der Steuerkanzlei des Kunden abzustimmen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich:
Der Kunde verpflichtet sich:
Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung mit dem Kunden. Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Leistungen.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich kündigen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Vertragserfüllung bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags gemäß Art. 28 DSGVO. Der Auftragnehmer trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten.
Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die endgültige steuerliche Bewertung und Buchung durch die Steuerkanzlei erfolgt. Der Auftragnehmer haftet nicht für steuerliche Nachteile, die aus fehlerhafter Buchung oder Beratung durch die Steuerkanzlei entstehen.
Digitalisierte Belege werden für die Dauer der vertraglichen Zusammenarbeit und darüber hinaus gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt. Nach Beendigung des Vertrags werden die Daten auf Wunsch des Kunden herausgegeben oder gelöscht.
Original-Papierbelege können auf Wunsch des Kunden archiviert oder zurückgesendet werden. Die Details werden individuell vereinbart.
Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als vereinbart. Der Auftragnehmer wird den Kunden in der Mitteilung auf die Bedeutung dieser Frist besonders hinweisen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.